Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung!
Den Reservierungen liegen die „Rechte und Pflichten aus dem Gaststättenverbandes sowie dem Gastaufnahmevertrag (DEHOGA) Beherbergungsvertrag" zugrunde.
Bei einer Stornierung, bei der keine Ersatzmieter gefunden werden, sind vom Stornierenden 90% des Mietpreises zu bezahlen.
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthaltes aus wichtigen Gründen wie z.B.
Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen,
empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Storno-Versicherung.
Die ERV erstattet die Kosten auch, wenn einer dieser Fälle bei Ihren Angehörigen eintritt.
www.reiseversicherung.de/de/versicherung/reiseruecktrittsversicherung/index.html